|
Erbrecht-verstaendlich.de ist ein Portal, welches juristische Fragen um das Thema Erbrecht verständlich darstellt. Es werden allgemeine Informationen gegeben. Diese Seite soll eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar nicht ersetzen, sie wird bei vielen Fällen auch empfohlen. Die auf dieser Internetseite unentgeltlich zur Verfügung gestellten Informationen werden ohne Gewähr des Betreibers für Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit ins Netz gestellt.
Sie können gebührenfrei anrufen: Tel. 0800 / 111 7 999, oder Sie schreiben eine E-Mail an: kanzlei@theo-schmidt.de
- Erstinformation ist immer kostenlos.
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag.
- Bundesweite Vertretung.
Künftig mehr Privatautonomie und Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen! |
Am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag den Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung werden nun eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer so genannten Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung, aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung, nicht mehr selbst äußern kann. Das Gesetz soll schon am 1. September 2009 in Kraft treten.
Wenn das Gesetz wie anvisiert zum September 2009 in Kraft tritt, gibt es endlich mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Für alle Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben (das sind immerhin schon rund 8 Millionen), gilt, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade bei Eintritt schwerer Krankheit beachtet wird.
Schon seit Ende der 90er Jahre wird die Verbindlichkeit eine Patientenverfügung zunehmend anerkannt. Der hierfür zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat mit seinen Beschlüssen vom 17. März 2003 (BGHZ 154, 205) und vom 8. Juni 2005 (BGHZ 163, 195) die starke Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Auch die Bundesärztekammer und ihre Ethikkom-mission gehen im Grundsatz von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte und der Beachtung des Patientenwillens auch nach eingetretener Einwilligungsunfähigkeit bei allen medizinischen Behandlungen aus.
Natürlich kann kein Gesetz für jeden Einzelfall eine exakte Lösung bereithalten; gesetzliche Entscheidungen über ärztliche Behandlungen gerade am Lebensende werden immer schwierig bleiben und erfordern ein hohes Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten und eine reifliche Überlegung des Verfügenden vor der Errichtung einer solchen Verfügung.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern!
|
Aktuelle Informationen zur Erbschaftsteuer |
Vor einem Jahr legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer vor. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ein Kompromiss, der die generationenübergreifende Gerechtigkeit im Land sichert: Die Kernfamilie steht im Vergleich zur bisherigen Regelung besser da. Millionenerben werden auch zukünftig ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird gestärkt: Das Steuerprivileg für Unternehmen wird an klare, gemeinwohlorientierte Bedingungen geknüpft.
Kernfamilie wird begünstigt
Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken benutzt wird. Wird sie an die Kinder oder an Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, vererbt, fällt ebenfalls keine Erbschaftsteuer an, wenn die Fläche unter 200qm groß ist. Auch hier gilt die 10-Jahres-Regel. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern.
Wird das Familienheim allerdings innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Sollten dafür allerdings „zwingende Gründe“ vorliegen, zum Beispiel Tod oder Pflegebedürftigkeit, wird eine Ausnahme von der Nachversteuerung gemacht.
Weiter lesen....
|
Nachlassregelungen für Erbengemeinschaften |
|
Wir bieten für Erbengemeinschaften den Service an, den Nachlass des Erblassers für die Erbengemeinschaft als Treuhänder vollständig zu regeln. Welchen Umfang unsere Tätigkeit für Sie haben soll, entscheiden die Erben.
Dies kann von der vollständigen Regelung eines Nachlasses incl. Erstellung eines Nachlassinventars bis zur Regelung der Haushaltsauflösung des Erblassers und Verteilung des Nachlasses an die Erben umfassen.
Vielfach besteht einfach nur der Wunsch der Erben, dass eine neutrale Person mit juristischem Sachverstand alle mit einem Erbfall verbundenen Verpflichtungen der Erben sach- und fachkundig für die Erben erledigt, hierzu gehören vor allem auch die steuerlichen Angelegenheiten die die Erben nach dem Erbfall zu erfüllen haben. In Kooperation mit einem renommierten Steuerberaterbüro in Essen werden alle im Zusammenhang mit einem Erbfall erforderlichen Steuererklärungen erstellt, hierzu gehören insbesondere die Erbschaftssteuererklärung, ggfs. rückständige Einkommensteuererklärungen und Erklärungen über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer Erbengemeinschaft.
Kurzum, wir regeln den Nachlass des Verstorbenen und Sie als Erben erhalten ständig und vor allem unaufgefordert jederzeit die notwendigen Informationen um über die Abwicklung des Nachlasses informiert zu sein.
|
Erbschaftsteuer |
|
Der Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Schwarz erstellt bei Bedarf Erbschaftsteuererklärungen und berät Sie ergänzend bei der Erstellung von Testamenten mit dem Ziel, steueroptimierte Lösungen für den Nachlass zu finden.
Wir stehen diesbezüglich gern zu einem unverbindlichen für Sie kostenfreien Beratungsgespräch für alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft zur Verfügung |
|