Erbrecht des Staates


Falls der Verstorbene keine Verwandten hat und er auch kein Testament errichtet hat, erbt der Staat den Nachlass. Es ist unglaublich, welch hohe Beträge auf diese Weise an den Staat fallen. Allein im Jahr 2002 soll das Land Nordrhein Westfalen über eine Milliarde Euro aus diesen so genannten herrenlosen Erbschaften erhalten haben. Wer keine Verwandten hat und verhindern möchte, dass der Staat erbt, sollte unbedingt ein Testament errichten. In einem solchen Testament können zum Beispiel gemeinnützige Organisationen bedacht werden.

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Theodor Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
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