Erbrecht der Nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Viele Menschen leben in Deutschland in einer Beziehung ohne Trauschein. Der Jurist bezeichnet diese Form des Zusammenlebens als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Das gesetzliche Erbrecht sieht kein Erbrecht der nichtehelichen Lebenspartner vor. Dies bedeutet, dass nach dem Ableben eines Lebenspartners der andere Lebenspartner grundsätzlich nicht erbt.
Falls zum Beispiel ein Paar seit 15 Jahren ohne Trauschein zusammenlebt und einer der Partner verstirbt ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt der andere Partner gar nicht, da ein gesetzliches Erbrecht für ihn nicht besteht. Daher sollten nicht verheiratete Partner unbedingt ein Testament errichten, da ansonsten der Partner nicht Erbe werden kann.
