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VESCHIEDENE ARTEN VON TESTAMENTEN

 

Das notarielle Testament

 

Das notarielle Testament ist ein Testament, welches in notarieller Form errichtet wird. Inhaltlich ist es grundsätzlich identisch mit dem privatschriftlichen Testament. Es macht Sinn, ein notarielles Testament zu errichten, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Für eine Eigentumsumschreibung auf die Erben würde ansonsten ein Erbschein erforderlich sein.

Fall: Frau Müller verstirbt. Sie hat ein privatschriftliches Testament hinterlassen, wonach ihre Tochter Hanna Alleinerbin wird. Der Nachlaß besteht in der Hauptsache aus einer Eigentumswohnung. Die Tochter Hanna möchte als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Sie legt das Testament bei Gericht vor. Dort wird ihr gesagt, daß dies nicht ausreicht für die Eigentumsumschreibung. Sie muß einen Erbschein beim Notar beantragen. Das löst Kosten aus, die höher sind, als die Kosten für die Errichtung eines notariellen Testamentes gewesen wären. Die Erteilung des Erbscheines dauert 4 Monate. Erst dann wird die Tochter Hanna ins Grundbuch eingetragen.



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