VESCHIEDENE ARTEN VON TESTAMENTEN![]()
Selbst formulierte Testamente führen häufig zu Ergebnissen, die der Erblasser gar nicht gewollt hat. Sie sind unklar und missverständlich abgefasst. Da man den Erblasser nach seinem Tod nicht mehr fragen kann, muss das Testament in Zweifelsfällen ausgelegt werden.
Die Auslegung wird erforderlich, wenn ein Testament unjuristisch formuliert wurde und es deswegen nicht eindeutig ist, oder wenn es unvollständig ist.
Ein Testament wird vor seiner Eröffnung von einem Richter geprüft und inhaltlich ausgelegt. Dieser Richter kann und darf das Testament nur anhand der Gesetzessprache, also dem sog. Juristendeutsch auslegen.
Die Juristen haben – ähnlich wie die Ärzte - eine eigene Fachsprache entwickelt, die für den Laien unverständlich oder missverständlich ist.
Selbst verfasste Testamente enthalten in der Regel kein Juristendeutsch, sondern die Umgangssprache. Die Umgangssprache ist aber für den Richter häufig missverständlich und wird von ihm in einem Sinn ausgelegt, den der Verstorbene nicht gewollt hat.
Fall: Herr Müller traf folgende Regelung: „Meine Verwandten sollen Erbe werden.“ Damit hatte er vermutlich seine Ehefrau und seine Kinder gemeint. Da aber die Ehefrau nicht verwandt ist im Sinne des BGB, entscheiden die Gerichte, dass nur die Kinder geerbt haben. Die Ehefrau gilt als enterbt.
Fall: Die Eheleute Müller haben ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach die Kinder ihre Erben sein sollen. Sie haben aber den Satz vergessen: „Wir setzen uns zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein.“ Das Testament wird von den zuständigen Richtern so ausgelegt, als wenn die überlebende Ehefrau nicht Erbin geworden ist.
Fall: Herr Müller hat seinen ältesten Sohn David als Erben eingesetzt, der sein Geschäft erben und fortführen soll. Der Sohn David stirbt vor Herrn Müller. Herr Müller hat es versäumt, das Testament noch einmal zu ändern. Das Testament muss nun ausgelegt werden. Fraglich ist, welche Regelungen der Erblasser getroffen hätte, wenn er das Testament nach dem Versterben des Sohnes David errichtet hätte. Unter den verbleibenden Geschwistern entbrennt ein Streit, wer das Geschäft übernehmen soll.
Dann wird es in der Regel richtig teuer. Ein Streit über die Auslegung eines Testamentes löst erhebliche Kosten aus, und zwar zu Lasten des Nachlasses. Für die entstehenden Kosten ist maßgeblich der Streitwert und der ist in Erbsachen in der Regel hoch, da es um große Vermögenswerte geht. Auf die entstehenden Kosten von Rechtsstreitigkeiten gehe ich später noch genauer ein.
Ein Rechtsstreit kann über zwei Instanzen durchaus 3-5 Jahre dauern. In dieser Zeit haben sich die Familienmitglieder dann restlos zerstritten und einen erheblichen Teil des Erbes für Anwalts- und Gerichtskosten ausgegeben.
Ein Testament muss daher in der juristischen Fachsprache verfasst werden, damit es von dem Richter, der das Testament eröffnet in dem Sinne verstanden werden kann, den der Verstorbene gemeint hat. Es sollte mit einem Fachmann besprochen werden, der ihre Vorstellungen in die juristische Fachsprache übersetzt und das Testament in die vorgeschriebene Form bringt.
Eine langfristige Vermögenserhaltung auch für die nächste Generation ist daher nur mit fachlicher Beratung zu erreichen.