ERBRECHT ![]()
Das eigenhändige Testament kann – ebenso wie das notarielle Testament – beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das Testament ist so vor Fälschungen und vor Verlust sicher. Damit kann ausgeschlossen werden, dass die Erben das Testament finden und es vernichten, wenn es Ihnen nicht gefällt. Wenn der Erblasser das Testament ändern will, kann er es vom Amtsgericht heraus verlangen, ändern und erneut einreichen.
Für die Verwahrung des Testaments verlangen die Amtsgerichte Gebühren, die sich nach der Höhe des Nachlasses richten. Der Erblasser muss also beim Amtsgericht angeben, wie viel der Nachlass ungefähr wert ist.