ERBSCHAFTSTEUER![]()
In eine erbrechtliche Beratung müssen auch steuerliche Überlegungen einfließen. Durch Nichtregelung oder unsachgemäße Beratung können vermeidbare Steuern anfallen. Es kann daher sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten bestimmte Teile des Vermögens auf die Erben zu übertragen.
Andererseits führen steuerlich sinnvolle Überlegungen gelegentlich zu lebensmäßig falschen Regelungen. Es kann steuerlich sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens auf Erben zu übertragen. Lebensmäßig kann das jedoch völlig falsch sein.