erbrecht-verstaendlich.de

ERBSCHAFTSTEUER

 

Die steuerliche Bewertung von Barvermögen, Wertpapieren und Grundbesitz

 

Barvermögen wird in voller Höhe angerechnet.
Wertpapiere mit ihrem Kurswert bei Eintritt des Erbfalls.
Grundbesitz wird bislang nicht mit dem tatsächlichen Wert (= Verkehrswert) bewertet. Der steuerliche Wert von Grundbesitz richtet sich nach dem tatsächlichen oder möglichen Ertrag des Grundbesitzes. Dadurch wird Grundbesitz in der Regel steuerlich wesentlich geringer bewertet, als sämtliches sonstiges Vermögen.

Nach Ende 2007 vorgeleten Gesetzentwurf wird die Bewertung des Grundvermögens künftig der gemeine Wert zugrunde gelegt.

Fall: Herr Müller vererbt an seinen Sohn David  
   
- ein Haus im tatsächlichen Wert von
250.000,00 €
- Wertpapiere im Wert von
50.000,00 €
- Bargeld auf dem Konto
10.000,00 €
Summe
310.000,00 €
   
Das Haus wird steuerlich bewertet mit  
   
dem Ertragswert,
125.000,00 €
die Wertpapiere mit
50.000,00 €
und das Bargeld mit
10.000,00 €
Summe
185.000,00 €


Legt man den gemeinen Wert des Hauses zugrunde, ergibt sich der Betrag von 310.000,00 €.

Der Freibetrag des Sohnes David beträgt 205.000,00 €, nach neuem Recht 400.000,00 €. Die Erbschaft ist sowohl nach bisherigem, als auch nach neuem Recht steuerfrei.







Sie können mich gebührenfrei anrufen unter 0800 / 111 7 999. Sie sparen dadurch Geld und Zeit.
Oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular