ERBRECHT ![]()
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn der oder die Erben im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz eingetragen werden sollen. Ein Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag besteht. Dann erfolgt eine Grundbuchberichtigung auf den oder die Erben durch Vorlage des notariellen Testaments oder Erbvertrages.
Ein Erbschein wird in der Regel von Banken verlangt, wenn über das Konto des Erblassers verfügt werden soll. Daher ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erstellen, die über den Tod hinaus gilt. Dann wird kein Erbschein erforderlich.
Der Erbschein muß beantragt werden beim Notar. Das Erbscheinsverfahren löst erhebliche Kosten aus. Bis ein Erbschein erteilt wird, vergehen in der Regel Monate.