ERBRECHT ![]()
Falls der Erblasser Schulden hatte, gehen die auf den Erben oder auf die Erben über. Die Erben haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Haftung für Schulden des Erblassers zu beschränken. Der Erbe kann die sogenannte Dreimonatseinrede erheben. Danach ist der Erbe grundsätzlich berechtigt, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft zu verweigern. In dieser Zeit kann sich der Erbe einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Sollte die Erbschaft überschuldet sein (also die Schulden des Erblassers höher sein als das positive Vermögen des Erblassers), kann der Erbe seine Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken. Der Erbe haftet dann nicht mit seinem sonstigen Vermögen – also dem nicht geerbten Vermögen – für die Nachlassverbindlichkeiten.