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WER WIRD ERBE, WENN KEIN TESTAMENT VORHANDEN IST?

 

Das Erbrecht des Ehegatten

 

Der Ehegatte erbt gesetzlich ¼ neben den Erben 1. Ordnung (=Kinder, Enkelkinder).
Gibt es keine Kinder oder Enkelkinder, es leben aber noch die Eltern des Erblassers, so erbt der Ehegatte ½ und die Eltern erben zusammen ½. Gibt es weder Kinder, noch Enkelkinder oder Eltern des Erblassers, so wird der Ehegatte Alleinerbe.

Haben der Erblasser und sein Ehegatte in Zugewinngemeinschaft gelebt (das ist der gesetzliche Normalfall, falls nicht beim Notar eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde), so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ¼. Neben Kindern oder Enkelkindern erhält der Ehegatte dann insgesamt ½. Falls keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte neben den Eltern des Erblassers ¾.



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