WER WIRD ERBE, WENN KEIN TESTAMENT VORHANDEN IST? ![]()
Wenn gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft wirksam begründet haben, hat der überlebende Lebenspartner neben Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkelkinder) ein gesetzliches Erbrecht in Höhe von ¼ und neben Verwandten 2. Ordnung (Eltern und Geschwister) zu ½.
Sind keine Verwandten 1. oder 2. Ordnung, noch Großeltern vorhanden, wird der Lebenspartner Alleinerbe.