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WER WIRD ERBE, WENN KEIN TESTAMENT VORHANDEN IST?

 

Wenn keine Erben vorhanden sind: Der Staat erbt

 

Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter, noch ein Ehegatte vorhanden, und hat der Erblasser auch kein Testament hinterlassen, erbt der Staat. Der Sinn dieser Vorschrift liegt darin, dass sog. herrenlose Erbschaften vermieden werden sollen. Der Staat kann die Erbschaft weder ausschlagen, noch auf sie verzichten. Er haftet aber für die Nachlassverbindlichkeiten nur beschränkt auf die Höhe des Nachlasses. Das bedeutet, dass der Staat bei einer Überschuldung des Nachlasses nicht mehr an die Nachlassgläubiger zu zahlen hat, als er aus der Erbschaft erlösen kann.



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