ERBRECHT

Lebensversicherungsverträge und Bausparverträge
Für diese gelten Sonderregelungen. Das gesetzliche Erbrecht oder ein Testament erfassen diese nicht.
Es ist maßgeblich, wer gegenüber der Gesellschaft als Begünstigter angegeben wurde. Falls dort „meine Erben“ angegeben wurden, entstehen an der Lebensversicherung dieselben Rechtsverhältnisse wie am Nachlassvermögen.
Ansonsten erhält diejenige Person, die gegenüber der Versicherung als Begünstigte angegeben wurde, die Versicherung ausbezahlt. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass. Die Erben erhalten die Versicherung nicht.
Fall: Frau Müller lebt seit 2 Jahren von ihrem Ehegatten getrennt, eine Ehescheidung wurde noch nicht durchgeführt. Frau Müller hat, während der Ehe, vor 15 Jahren eine Lebensversicherung über 200.000,00 € abgeschlossen. Ihr Wunsch ist, dass Ihre Tochter Hanna das Geld aus der Lebensversicherung erhalten soll. Sie geht auch davon aus, dass dies automatisch der Fall sein wird. Tatsächlich ist im Vertrag angegeben: „Begünstigter der Versicherung soll der Ehegatte sein.“
Frau Müller verstirbt. Als Begünstigter der Lebensversicherung ist aber ihr Mann, Herr Müller, angegeben worden. Daher erhält dieser die Lebensversicherung ausbezahlt. Die Tochter Hanna erhält nichts.
Also: Es sollte gut überlegt sein, wer als Begünstigter einer Lebensversicherung angegeben wird.
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