ERBRECHT ![]()
Sofern sich eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück im Nachlaß befinden und die Erben sich nicht über den Zeitpunkt des Verkaufes und den Verkaufspreis einigen, kommt es auf Wunsch eines einzelnen Beteiligten einer Erbengemeinschaft zu einer Teilungsversteigerung des Grundbesitzes. Es liegt auf der Hand, daß bei einer Versteigerung Immobilien unter Wert verkauft werden können. Außerdem kann allein das Verfahren zur Teilungsversteigerung etwa ein Jahr andauern. Vorher muß ein Gutachten zum Wert des Grundbesitzes eingeholt werden.
Eine Teilungsversteigerung kann also erhebliche Anwalts- und Gerichtsgebühren, sowie Sachverständigenkosten auslösen.
Fall: Frau Müller verstirbt. Im Nachlaß befindet sich das Einfamilienhaus, in dem sie bis zu ihrem Tod gelebt hat. Sie hat vier erwachsene Kinder. Es herrscht Streit unter den Geschwistern. Frau Müller wurde von ihrer Tochter Marina bis zu ihrem Tod gepflegt, während sich die anderer drei Kinder in den letzten Jahren um die Mutter kaum gekümmert haben. Die Frau hat kein Testament hinterlassen. Daher werden nach gesetzlicher Erbfolge alle vier Geschwister Erben des Hauses zu je ¼. Marina, die gemeinsam mit der Mutter im Haus seit vielen Jahren gewohnt hat, möchte das Haus behalten und den Geschwistern ihre Anteile abkaufen. Diese weigern sich aber, ihrer Schwester ihre Anteile zu verkaufen. Daher muß Marina einen Antrag an das Gericht stellen auf Teilungsversteigerung des Hauses. Das Gericht fordert zuerst die Einholung eines Gutachtens zum Wert des Hauses. Das Gutachten kostet 2.500,00 €. Es sind bereits 6 Monate seit dem Tod der Mutter vergangen, bis das Gutachten vorliegt. Bis die Versteigerung des Hauses erfolgt, vergehen weitere 9 Monate, da die Geschwister sich weiterhin streiten.
In der Teilungsversteigerung taucht überraschend ein Interessent am Haus auf, der mehr bietet, als Marina bezahlen kann. Das Haus wird schließlich vom einem Fremden ersteigert und die Tochter muß ausziehen.