ERBRECHT ![]()
Ein Weg zur Minderung von Pflichtteilsansprüchen sind Schenkungen zu Lebzeiten. Diese führen grundsätzlich dazu, dass der Nachlass geringer wird um damit auch die Pflichtteilsansprüche geringer werden. Allerdings muss zwischen der Schenkung und dem Eintritt des Erbfalls mindestens 10 Jahre vergangen sein, ansonsten bestehen Pflichtteilsergänzungsansprüche.