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Kosten

 

Gebühren einer erbrechtlichen Beratung und die Gebühren eines Rechtsstreits

 

Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren für die Erstellung eines Testamentes können nicht pauschal beziffert werden. Sie hängen vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab und davon, wie groß der Nachlaß ist.

Beschränkt sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts auf ein einziges Beratungsgespräch, so darf diese erste Beratung höchstens Gebühren in Höhe von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer auslösen.


Die Kosten einer Testamentsgestaltung bei einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,-- € belaufen sich je nach Umständen des Falles auf 300,00 bis 500,00 €.

Die Kosten eines Erbstreits bei dem Gegenstandswert 50.000,00 €:
Der vor Gericht Unterlegene muss den eigenen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten bezahlen. Dazu können zusätzliche Kosten für die Einholung von Sachverständigengutachten kommen, wenn zum Beispiel um den Wert des Nachlasses gestritten wird.

Erste Instanz:
Gerichtskosten:  
1.368,00 €
Gebühren für jeden Anwalt: 3.056,60 €
also gesamt  
6.113,20 €
Summe  
7.481,20 €
     
Falls Berufung eingelegt wird: Zweite Instanz:
Gerichtskosten:  
1.824,00 €
Gebühren für jeden Anwalt: 3.420,61 €
also gesamt  
6.841,22 €
Summe  
8.665,22 €
     
Gesamtkosten des Rechtsstreits:  
16.146,42 €


Diese Kosten würden gehen zu Lasten der Erben, bzw. zu Lasten der Erbmasse. Es ist also sinnvoll, sich vorher beraten zu lassen, damit es nicht zu solchen Streitigkeiten kommt.





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