Erbrecht verständlich
Jeder Mensch wird in seinem Leben irgendwann einmal mit dem Erbrecht konfrontiert. Sowohl für Erben als auch für Personen, die etwas vererben möchten (so genannte Erblasser), stellen sich eine Reihe von Fragen.
Der Gesetzgeber hat mit dem Erbrecht eine äußerst komplexe und schwierige Rechtsmaterie geschaffen, die selbst für Fachleute nur schwer zu verstehen ist. Insbesondere in den Fällen, in denen es mehr als einen Erben gibt oder in denen der Erblasser besondere Regelungen von Todes wegen getroffen hat, ist es äußerst mühsam zu ermitteln, welche Folgen dies für jeden Einzelnen hat. Auch wenn es darum geht, was man als Erblasser schon zu Lebzeiten regeln kann, stellen sich viele äußerst schwierige rechtliche Fragen. Der Gesetzgeber bietet verschiedene Möglichkeiten zur Regelung des Nachlasses. So kann zum Beispiel eine Person als Erbe eingesetzt werden. Diese Person erhält dann den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Man kann aber auch einzelne Gegenstände oder bestimmte Geldbeträge an einzelne Personen zukommen lassen durch so genannte Vermächtnisse. Mehrere Personen, zum Beispiel Ehegatten oder Lebensgefährten können einen so genannten Erbvertrag abschließen. Die verschiedenen Regelungen zum Nachlass sind mit bestimmten Vorteilen und Nachteilen behaftet. Schon aufgrund dessen bedarf es einer individuellen und fachkundigen Beratung, wann immer es um Fragen der Regelung des Nachlasses geht. Darüber hinaus können bestimmte Regelungen unbeabsichtigte Folgen haben, die der nicht sachkundige Erblasser selbst nicht abschätzen kann.
Bei erbrechtlichen Verfügungen müssen zusätzlich die Vorschriften über die Erbschaftsteuer beachtet werden. Falls es um das Vererben von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen geht, muss auch das Gesellschaftsrecht beachtet werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Schmidt beraten Sie individuell und umfassend bei diesen Fragen. Neben spezialisierten Fachanwälten für Erbrecht steht auch ein Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung. Unter dem Dach der Kanzlei Schmidt befindet sich auch ein Notariat. Es können daher erbrechtliche Regelungen notariell beurkundet werden. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit unserem Büro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
