Pflichtteilsrecht
Im deutschen Erbrecht kann der Verstorbene grundsätzlich entscheiden, wer Erbe werden soll, d.h., wer seinen Nachlass erhält. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmt, dass einige Personen im aller engsten Umfeld des Verstorbenen nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Diese Personen müssen einen Mindesterbteil erhalten, dies bezeichnet man als so genannten Pflichtteil. Sinn dieser Regelung ist es, den direkten Angehörigen einen gewissen Mindestanteil am Erbe zukommen zu lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem so genannten Pflichtteilsrecht bestehen viele Missverständnisse und Irrtümer. Bei der Frage, ob ein Pflichtteil besteht und wie hoch dieser ist, beraten wir Sie daher gerne umfassend und persönlich. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit unserem Büro, wir helfen Ihnen gerne weiter.
