Kosten ![]()
Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren für die Erstellung eines Die Kosten einer ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen übernommen, wenn eine Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn ein Erbfall eingetreten ist. Es werden jedoch in der Regel nur die Kosten der ersten Beratung durch den Rechtsanwalt übernommen. Weitere Kosten, zum Beispiel die Kosten eines erbrechtlichen Streits werden in der Regel von Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen. In den meisten Versicherungsverträgen ist kein Versicherungsschutz bei erbrechtlichen Streitigkeiten enthalten.
Die Kosten einer Beratung bezüglich der Erstellung eines Testamentes werden von den Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht übernommen.