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SCHENKUNG

 

Die Schenkung von Grundbesitz zu Lebzeiten

 

Vorgeschriebene Form der Schenkung: Die Schenkung von Grundbesitz muß immer notariell beurkundet werden. Ansonsten ist die Schenkung unwirksam.

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Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es sinnvoll sein kann, Grundbesitz bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Dies kann
- Steuern sparen
- Pflichtteilsansprüche vermindern
- Einen Sozialhilferegreß vermeiden
Der Schenker sollte zunächst gut überlegen, ob die Gründe für die Übertragung wirklich ausreichend sind. Er gibt schließlich in der Regel erhebliches Vermögen aus der Hand, welches er sich lebenslang aufgebaut hat.

Wer fest entschlossen ist, einen Teil seines Vermögens bereits zu Lebzeiten zu übertragen, sollte sich vorher informieren, welche Sicherheiten in den Übertragungsvertrag eingebaut werden können.








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