Erben, Vermächtnis und Auflagen


In einem Testament kann geregelt werden, wer Erbe werden soll. Wenn eine Person einen bestimmten Gegenstand oder einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll, handelt es sich um ein so genanntes Vermächtnis.


Gehen wir einmal davon aus, dass der Erblasser folgendes bestimmt:

Mein Sohn soll Erbe werden und mein Freund Klaus Müller soll meine Briefmarkensammlung erhalten. Meine Nichte Petra Müller soll einen Geldbetrag in Höhe von 10.000,00 € erhalten. In diesem Fall handelt es sich bei der Zuwendung der Briefmarkensammlung und des Geldbetrages jeweils um Vermächtnisse.


In einem Testament kann auch geregelt werden, welche Pflichten die Erben zu erfüllen haben. Es kann zum Beispiel die Art und Weise der Bestattung geregelt werden. Ferner kann man bestimmen, wo man bestattet werden möchte und kann Regelungen hinsichtlich der späteren Grabpflege treffen. Zum Beispiel kann man anordnen, dass die Erben aus dem Nachlass zunächst Kosten für eine 30jährige Grabpflege bezahlen müssen. Dies bezeichnet man als Auflage.


Die umfassendsten Rechte und Pflichten sind mit der Rechtsstellung als Erbe verbunden. Der Erbe erhält grundsätzlich das gesamte Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Wird also eine Person als Erbe eingesetzt, so treffen diese alle Pflichten im Zusammenhang mit dem Nachlass. Aufgrund der weitreichenden rechtlichen Konsequenzen sollte die Einsetzung einer Person als Erbe gut bedacht sein.


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Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und zugleich Notar
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