Erbverträge
Erbverträge können nicht nur zwischen Ehegatten, sondern zwischen beliebigen Personen abgeschlossen werden. Erbverträge müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich zum Beispiel in einem Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen. Alternativ könnten die Lebensgefährten zwei einzelne Testamente errichten. Diese einzelnen Testamente können jedoch jederzeit vernichtet oder abgeändert werden, ohne dass der Lebensgefährte dies erfährt. In einem Erbvertrag kann geregelt werden, dass jeder Beteiligte des Erbvertrages jederzeit von dem Vertrag zurücktreten kann. Der Rücktritt ist allerdings nur möglich durch notarielle Erklärung und außerdem muss die Rücktrittserklärung dem anderen Vertragsbeteiligten gegenüber durch den Notar zugestellt werden. So ist es nicht möglich, den anderen Lebensgefährten zu enterben, ohne dass dieser davon erfährt.
