Notarielles Testament
Ein Testament kann vollständig mit der Hand geschrieben werden oder es kann notariell errichtet werden. Das notarielle Testament hat folgende Vorteile:
Wenn der Verstorbene Wertpapiere oder Bargeld bei einer Bank hinterlässt, wird die Bank nach seinem Tod in der Regel aufgrund eines handschriftlich errichteten Testamentes keine Auszahlung des Guthabens an die Erben vornehmen. Die Bank wird darauf bestehen, dass die Erben einen Erbschein einholen müssen. D.h., die Erben müssen dann zum Notar und dort einen Erbschein beantragen. Dies löst erhebliche Kosten aus und es dauert in der Regel längere Zeit, bis der Erbschein erteilt wird. Falls der Verstorbenen Eigentümer einer Immobilie gewesen ist, können die Erben aufgrund eines handschriftlichen Testamentes nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Auch in diesem Fall muss ein Erbscheinsantrag gestellt werden.
Hat der Verstorbene ein notarielles Testament errichtet, wird kein Erbschein benötigt und es kann in der Regel nach Vorlage des notariellen Testamentes über die Bankguthaben verfügt werden und die Erben können in das Grundbuch eingetragen werden.
