Die Übertragung von Grundbesitz zu Lebzeiten und das Nießbrauchrecht


Das Nießbrauchrecht berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie.

 

Man kann die Immobilie selbst bewohnen oder die Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen erhalten.

 

Der Nießbrauchberechtigte trägt allerdings alle Kosten der Immobilie, die ein Eigentümer tragen muss, d.h. zum Beispiel auch größere Renovierungskosten für Neueindeckung des Daches, Einbau neuer Fenster oder Einbau einer neuen Heizung sind durch den Nießbrauchberechtigten zu bezahlen.

 

Hier besteht ein Unterschied zum Wohnrecht.














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