VORSORGEVERFüGUNG ![]()
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Fall: Frau Müller erteilt ihrem Lebensgefährten Heinz eine Vorsorgevollmacht. Drei Jahre später trennt sich Frau Müller von Heinz. Sie läßt sich die Vollmacht von ihm zurückgeben und vernichtet sie. Das war auch ganz wichtig, ansonsten hätte die Vollmacht missbraucht werden können.