BETREUUNGSVERFÜGUNG![]()
- Gesundheitsfürsorge (das sind Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen)
- Vermögenssorge (also Verwaltung des Vermögens)
- Aufenthaltsbestimmung (berechtigt zur Umstellung von der häuslichen Pflege auf Pflege im Heim)
In bestimmten Fällen bedarf die Einwilligung des Betreuers der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dies ist dann der Fall, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, § 1904 I, 2 BGB.