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BETREUUNGSVERFÜGUNG

 

Ist das Gericht an den Wunsch des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers gebunden?

 

Der in einer Betreuungsvollmacht Vorgeschlagene muss vom Gericht bestellt werden, wenn die Person geeignet ist, die Aufgabe zu erledigen. In der Regel ist dies der Fall. Keine Eignung wäre nur dann gegeben, wenn die Person z.B. wegen Unterschlagung vorbestraft wäre.




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