PATIENTENVERFÜGUNG![]()
Die bevollmächtigte Person sollte das Original der Patientenverfügung erhalten oder eine Kopie und den Hinweis, wo sich das Original befindet. Der behandelnde Arzt oder Hausarzt kann ebenfalls eine Kopie erhalten. Zusätzlich sollte im Geldbeutel eine Kurzfassung der Patientenverfügung im Scheckkartenformat aufbewahrt werden mit dem Hinweis, wo das ausführliche Original zu finden ist.