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PATIENTENVERFÜGUNG

 

Welchen Sinn macht eine Patientenverfügung?

 

Wird ein geplanter medizinischer Eingriff vorgenommen, so lässt sich der behandelnde Arzt, bzw. das Krankenhaus vorher unterschreiben, dass der Patient in sämtliche medizinischen Behandlungen einwilligt. Erleidet der Patient einen Unfall, so besteht seine mutmaßliche Einwilligung in alle medizinischen Maßnahmen.

Fall: Frau Müller unterzieht sich einer Operation an der Herzklappe. Vor der Operation unterschreibt sie im Krankenhaus eine Erklärung, nach der sie in sämtliche denkbaren Behandlungen einwilligt. Nach Auskunft der Ärzte handelt es sich dabei um eine Operation, die heute routinemäßig durchgeführt wird. Bei der Operation treten aber Komplikationen auf und Frau Müller liegt nach der Operation im Koma. Sie lebt nur noch, weil sie an verschiedenen Geräten angeschlossen ist, welche die Funktion der Lunge, der Nieren und weiterer Organe übernehmen. Sollte Frau Müller jemals aus dem Koma erwachen, wird sie kein lebenswertes Leben mehr führen können, da eine erhebliche Hirnschädigung eingetreten ist und mehrere Organe schwer geschädigt sind. Die Ärzte tun alles Mögliche, um Frau Müller so lange wie möglich am Leben zu halten. Daher lebt Frau Müller noch 8 Monate lang im Koma weiter, nur von Maschinen am Leben gehalten. Herr Müller ist verzweifelt und versucht immer wieder, die Ärzte davon zu überzeugen, dass seine Frau dies niemals gewollt hätte. Die Ärzte hören darauf aber nicht und versuchen weiterhin, Frau Müller so lange wie möglich am Leben zu erhalten.

Fall: Wieder unterzieht sich Frau Müller der Operation an der Herzklappe und wieder verläuft die Operation nicht wie erwartet. Frau Müller fällt ins Koma. Herr Müller wartet eine Woche lang ab. Dann steht fest, dass seine Ehefrau – falls sie aus dem Koma erwacht – kein lebenswertes Leben mehr führen wird. Frau Müller hat eine Patientenverfügung hinterlassen, in der sie bestimmt hat, dass sie in einem solchen Fall keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Herr Müller legt die Patientenverfügung den behandelnden Ärzten vor. Diese weisen ihn darauf hin, dass sie keine aktive Sterbehilfe betreiben dürfen. Sie versprechen ihm jedoch, dass sie die Dosis der Medikamente nicht weiter erhöhen werden. In der folgenden Nacht stirbt Frau Müller.



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