PATIENTENVERFÜGUNG

Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass man sich selbst krankheitsbedingt nicht mehr äußern kann, eine Erklärung abgegeben, welche medizinische Behandlung in diesem Fall gewünscht oder nicht gewünscht wird. Es wird – im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht - nicht geregelt, wer für den Betroffenen handeln soll. Es wird bestimmt, was zu geschehen hat und zwar speziell auf medizinischem Gebiet.
Es können alle gewünschten Behandlungsmethoden genannt werden, bzw. es können alle nicht gewünschten Behandlungsmethoden genannt werden. So kann z. B. geregelt werden, ob eine Organtransplantation gewünscht wird, ob noch nicht erprobte Medikamente verwendet werden sollen usw. Ferner kann geregelt werden, ob eine medizinische Behandlung so lange wie medizinisch möglich durchgeführt werden soll oder ob eine Behandlung unter bestimmten Bedingungen abgebrochen werden soll.
Hinter dem Wunsch nach einer Patientenverfügung steckt in aller Regel die Befürchtung, ansonsten möglicherweise im Rahmen der sog. „Apparatemedizin“ „unerträglichen lebensverlängernden Maßnahmen“ ausgesetzt zu sein. Den Ärzten soll die Entscheidung über die Art und Weise des Sterbens nicht alleine überlassen werden.
In der Bundesrepublik werden z. Zt. mehr als 100.000 Menschen mit sogenannten Magensonden künstlich ernährt.
Die meisten Menschen möchten jedoch eher eines natürlichen Todes sterben und lehnen diese künstliche Lebensverlängerung ab.
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