VORSORGEVOLLMACHT
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Es ist möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, so dass beide nur gemeinsam tätig werden können.
Fall: Herr Müller erstellt eine Vorsorgevollmacht. Ihm ist bewußt, dass der Bevollmächtigte damit eine große Verantwortung übernimmt. Er ist der Ansicht, dass eine Person alleine überfordert sein könnte und daher bevollmächtigt er zwei Personen, die nur gemeinsam für ihn handeln dürfen, nämlich seine Ehefrau und seine Sohn Heiner. Später erleidet er einen Unfall. Heiner ist gerade von seinem Arbeitgeber für 3 Monate nach Leipzig versetzt worden. Er kann daher nicht vor Ort sein. Frau Müller alleine darf aber nicht für ihren Mann handeln. Die Vollmacht kann daher gar nicht gebraucht werden.
Also: Es sollten nicht mehrere Personen bevollmächtigt werden. Das führt in der Praxis dazu, dass die Vollmacht häufig nicht eingesetzt werden kann, weil sich die Bevollmächtigten nicht einig sind, oder weil einer der Bevollmächtigten verhindert ist.