VORSORGEVOLLMACHT
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Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der für den Fall, dass Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen treffen können, für Sie entscheiden und handeln soll.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung?
In einer Patientenverfügung wird gesagt, welche ärztliche Behandlung gewünscht wird oder nicht.
In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, gegenüber den Ärzten Auskunft zu erhalten und die Person soll den Ärzten mitteilen, welche Behandlung gewünscht wird oder welche Behandlung nicht gewünscht wird.
Ein Teil einer Vorsorgevollmacht kann also auch eine Patientenverfügung sein.
Ein weiterer Teil einer Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung sein. Es kann also in einer Vorsorgevollmacht dem Gericht vorgeschlagen werden, dass eine bestimmte Person für den Fall, dass es erforderlich werden sollte, Betreuer werden soll.
Außerdem kann eine Vollmacht erteilt werden gegenüber Banken, Behörden usw.