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VORSORGEVOLLMACHT

 

Welchen Wortlaut sollte die Vorsorgevollmacht haben?

 

Die Vollmacht sollte ausführlich schildern, für welchen Fall sie gilt.
Die einzelnen Bereiche, für welche die Vollmacht gelten soll, sollten in der Vollmacht ausführlich geschildert werden.

Fall: Herr Müller erstellt eine Vollmacht für seine Ehefrau, mit folgendem Wortlaut: „Meine Ehefrau darf mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten.“ Jahre später erkrankt Herr Müller an Alzheimer und seine Ehefrau legt die Vollmacht bei seiner Bank vor, um dort Geld abzuheben. Die Bank erkennt die Vollmacht aber nicht an. Frau Müller klagt gegen die Bank und das Gericht stellt fest, dass die Vollmacht nicht wirksam ist, da sie zu pauschal ist. Sie zeigt nicht, ob sich Herr Müller bei Abgabe der Erklärung bewusst war, welche weit reichenden Maßnahmen seine Frau für ihn mit der Vollmacht vornehmen kann.

Also: Die Vollmacht sollte ausführlich darstellen, für welche Fälle sie gilt.




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