VORSORGEVOLLMACHT
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Die Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass damit gleich sämtliche erforderlichen Regelungen getroffen werden können. Die Vorsorgevollmacht kann eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung enthalten und darüber hinaus eine unbeschränkte Vollmacht für sämtliche denkbaren Fälle sein.
Wer also vorsorgen möchte, der sollte dies in Form einer Vorsorgevollmacht tun, da diese sämtliche denkbaren Fälle erfasst. Man weiß ja in der Regel vorher nicht, für welchen Fall die Vollmacht später einmal gebraucht werden könnte.
Falls eine konkrete Situation bereits eingetreten ist, z.B. eine schwere Erkrankung vorliegt, kann eine darauf abgestimmte Verfügung erstellt werden. Dann reicht möglicherweise seine reine Patientenverfügung aus. Es sollte allerdings nicht abgewartet werden, da es mit Eintritt eines Unfalls oder einer Erkrankung schon zu spät sein kann, dann noch eine Verfügung zu erstellen.