VORSORGEVERFüGUNG ![]()
Jeder Mensch wünscht sich, ein hohes Alter in geistiger Frische zu erreichen, seine letzten Lebensjahre in gewohnter Umgebung zu verbringen und ohne Leiden in Würde sterben zu können.
Aber das ist nicht der Regelfall. Je höher das Alter, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können. Die Zahl alter Menschen, die pflegebedürftig im Pflegeheim wohnen oder zu Hause versorgt werden, nimmt zu.
Schon heute ist jeder vierte Bundesbürger älter als 60 Jahre und im Jahr 2030 wird jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein.
Aber auch junge Menschen können durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit zeitweise bewußtlos werden oder ständig in ein Koma fallen.
Jederzeit kann die Lage entstehen, dass man für längere Zeit oder für immer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und Entscheidungen nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt treffen kann.
Über dieses Thema sind in der letzten Zeit vermehrt Berichte im Fernsehen und in der Presse erschienen, so dass inzwischen ein großes Interesse der Öffentlichkeit besteht.
Es gibt drei Typen von Vorsorgeverfügungen:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht